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   BFH, 30.10.2003 - VI B 231/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12913
BFH, 30.10.2003 - VI B 231/00 (https://dejure.org/2003,12913)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2003 - VI B 231/00 (https://dejure.org/2003,12913)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - VI B 231/00 (https://dejure.org/2003,12913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliches Kfz - Fahrtenbuch; Privatanteil

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage eines Fahrtenbuchs zur Ermittlung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - VI B 231/00
    Inwiefern in diesem Zusammenhang für den hypothetischen Fall, dass alle Fahrten als privat zu behandeln wären, eine Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98 (BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273) bestünde, ist nicht ersichtlich.

    Da der BFH mit Urteil in BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273 entschieden habe, dass für eine unwiderlegbare Typisierung strengere verfassungsrechtliche Maßstäbe gelten, weiche die Vorentscheidung, die diese Bedenken nicht berücksichtige, von der Rechtsprechung des BFH ab.

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/99

    Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - VI B 231/00
    Eine Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 4. November 1999 V R 35/99 (BFH/NV 2000, 759) ist offensichtlich nicht gegeben.
  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 2612/03

    Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz

    Entsprechendes gilt für die an den Vorlagebeschluss und seine Aufhebung (durch BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2003 VI B 231/00, BFH/NV 2004, 195) und die spätere Entscheidung des zugrunde liegenden Streitfalls (durch BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 48/98, BStBl II 2004, 725) ausgelöste umfängliche Diskussion im Schrifttum (siehe Nachweise bei Urban, DStZ 2004, 741, Fußnote 2; ferner Wassermeyer, DB 2003, 2616 und Schwendtner, DStR 2004, 1638).
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